Das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist Deutschlands neue staatlich zertifizierte private Rentenvorsorge, die am 1. Januar 2027 startet. Es ersetzt die Riester-Rente und verbindet staatliche Förderung mit modernen ETF-Investments.

Im Gegensatz zur alten Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Kapitalgarantie, niedrigere Kosten und eine deutlich attraktivere Förderstruktur. Beiträge bis zu €6.840 pro Jahr sind steuerlich absetzbar, das Wachstum ist steuerfrei.

Standard-Depot vs. Flex-Depot

Standard-Depot

Staatlich verwaltetes Depot mit vorkonfigurierten ETFs. Kosten gedeckelt auf 1% p.a. Ideal für Einsteiger, die kein aktives Portfolio-Management wünschen.

Flex-Depot

Anbieterverwaltetes Depot mit freier ETF-Auswahl. Höhere Flexibilität, potenziell höhere Kosten. Für erfahrene Anleger geeignet.

Wer ist förderberechtigt?

Arbeitnehmer

Selbstständige

Freiberufler

Beamte

Im Vergleich zur Riester-Rente

Merkmal

Riester-Rente (alt)

Altersvorsorgedepot (neu)

Grundzulage

€175/Jahr (pauschal)

Bis zu €540/Jahr (gestaffelt)

Kinderzulage

€300/Kind

€300/Kind

ETF-Investment

❌ Nicht erlaubt

✅ Vollständig möglich

Kapitalgarantie
✅ 100% Pflicht
Optional (0%, 80%, 100%)
Max. Kosten

~2% p.a.

1,0% p.a. (Standard-Depot)

Selbstständige

❌ Nicht förderberechtigt

✅ Förderberechtigt

Steuerfreies Wachstum

Marktstart

2001

1. Januar 2027

Auszahlungsphase

Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) können Sie aus drei Varianten wählen: eine monatliche Rente (Annuität), eine gestaffelte Entnahme (Entnahmeplan) oder eine Kombination aus Einmalauszahlung und Rente. Alle Auszahlungen werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland: Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte.

Ab dem 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern.

Ja, ab 2027 können bestehende Riester-Verträge kostenfrei in ein AVD übertragen werden.

Bis zu €540 pro Jahr — gestaffelt nach der Höhe Ihrer Eigenbeiträge.

Nein — im Gegensatz zur Riester-Rente ist keine Beitragsgarantie vorgeschrieben. Sie können zwischen 0%, 80% oder 100% wählen.

Mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter (nachgelagerte Besteuerung).

Maximal 1,0% p.a. auf das verwaltete Vermögen — eine gesetzliche Kostenobergrenze

Die Beiträge können jederzeit pausiert oder angepasst werden. Die Förderung wird entsprechend den tatsächlichen Einzahlungen berechnet.