FAQ: Deine Fragen zum Altersvorsorgedepot beantwortet

FAQ: Deine Fragen zum Altersvorsorgedepot beantwortet

Hier beantworte wir die wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Wer kann ein AVD eröffnen?

Grundsätzlich alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland: Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Rentner bis zum Beginn der Rentenphase.

Ab wann kann man ein AVD eröffnen?

Ab dem 1. Januar 2027. Vorbereitende Anmeldungen können vorher möglich sein.

Kann ich mein altes Riester-Produkt übertragen?

Ja, ab 2027 können bestehende Riester-Verträge kostenfrei in ein AVD übertragen werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung maximal?

Grundzulage: max. 540 €/Jahr. Kinderzulage: max. 300 €/Kind/Jahr. Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 €.

Was passiert, wenn ich Beiträge aussetze?

Beiträge können jederzeit pausiert werden. Die Förderung wird entsprechend den tatsächlichen Einzahlungen berechnet.

Wie werden Auszahlungen im Rentenalter besteuert?

Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter versteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Gibt es eine Kapitalgarantie?

Nein — im Gegensatz zur Riester-Rente ist keine Beitragsgarantie vorgeschrieben. Anleger können zwischen 0%, 80% oder 100% Garantieniveau wählen.

Welche Kosten fallen an?

Beim Standard-Depot maximal 1,0% p.a. auf das verwaltete Vermögen.